AGBs Knappich Ingenieurbüro
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 10/2025
1. Allgemeines
1.1 Die Leistungen des Ingenieurbüros Knappich erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen.
1.2 Zu Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind unsere Mitarbeiter nicht befugt. Änderungen dürfen ausschließlich nur durch Herrn Philipp Knappich vereinbart werden und bedürfen der Schriftform. Etwaige mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
1.3 Für alle übergebenen Dokumente etc. besteht Urheberrechtsschutz. Sie dürfen nur vertragsmäßig verwendet werden und ohne schriftliche Einwilligung Dritter nicht zur Verfügung gestellt werden.
1.4 Garantiezusagen oder -zertifikate von Vorlieferanten sind auf unser Vertragsverhältnis mit Kunden ohne Einfluss. Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
1.5 In Anzeigen usw. enthaltene Informationen sind freibleibend und auch bezüglich Preisangaben, Maßen und Beschaffenheit unverbindlich.
2. Preise, Abrechnung, Eigenleistung
2.1 Preiskalkulationen berücksichtigen auch die Menge der bestellten Materialien. Vereinbarte Preise gelten daher nur für die im konkreten Fall bestellten Mengen.
2.2 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.3 Bei Arbeits- oder Materialkostenerhöhungen sind wir berechtigt, eine entsprechende Erhöhung des vereinbarten Entgelds vorzunehmen, wenn zwischen Vertragsschluss und Materiallieferung aus Gründen, die das Ingenieurbüro Knappich nicht zu vertreten hat, mehr als vier Monate liegen.
2.4 Bei Erhöhungen des Entgelds von mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung hinsichtlich der nicht ausgeführten Leistungsteile vom Vertrag zurücktreten. Die Ausübung des Rücktrittrechts ist schriftlich mitzuteilen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. § 648 BGB bleibt davon unberührt.
3. Zahlungen
3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen zur Zahlung fällig.
3.2 Soweit ein Skontoabzug vereinbart wurde, ist nur der Warennettowert skontierbar; eine Skontozusage wird bei Zahlungsverzug des Kunden hinfällig.
3.3 Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalt 30 Tagen, nach Erhalt der Rechnung, schriftlich widerspricht.
3.4 Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Gegensprüche berechtigen den Kunden nur zur Zurückbehaltung, wenn diese aus dem selben Vertragsverhältnis herrühren. Maßgebend ist das jeweilige Vertragsverhältnis, ungeachtet einer eventuellen Abrechnung mehrerer Aufträge in einer Rechnung. Die Höhe des Einbehalts bestimmt sich nach den angemessenen Kosten, des den Einbehalts Mangels bzw. Schadens. Die Sicherheitsleistung kann nach unserer Wahl durch Hinterlegung oder Stellung einer unwiderruflichen und unbefristeten Vertragserfüllungsbürgschaft erfolgen.
3.5 Trotz eventuell anders laufender Bestimmungen des Kunden, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der vorgenommenen Verrechnung informieren. Sind Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3.6 Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens jedoch in Höhe von fünf Prozentpunkten, bei Unternehmern neun Prozentpunkten über den Basiszinssatz berechnet, rückwirkend ab Rechnungsdatum. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, bleibt vorbehalten. Für jede Mahnung werden 5,00 € berechnet.
3.7 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, oder treten Umstände ein, die begründete Zweifel unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, für ausstehende Lieferungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ungeachtet früherer Stundungen sofort fertig zu stellen.
4. Gewährleistung
4.1 Die Gewährleistung richtet sich bei Werkverträgen nach der VOB/B.
5. Geltung der VOB
5.1 Als Vertragsbestandteil gilt die VOB/B in ihrer jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung und wird in ihrer Gesamtheit vereinbart. Bei unbeabsichtigten Abweichungen gelten ausschließlich die jeweiligen Bestimmungen der VOB/B.
6. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
6.1 Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen unserem Vertragspartner und uns, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
6.2 Ist unser Vertragspartner Kaufmann, Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, so wird der Geschäftssitz von Philipp Knappich (Bernbeuren) als Gerichtsstand vereinbart.
6.3 Durch die Einführung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, verlieren alle bisherigen allgemeinen Geschätsbedingungen ihre Gültigkeit.
6.4 Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Etwaige mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
AGBs Knappich Bau GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand 10/2025
1. Allgemeines
1.1 Die Leistungen des Ingenieurbüros Knappich erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichenden Geschäftsbedingungen unserer Vertragspartnern wird ausdrücklich widersprochen.
1.2 Zu Änderungen dieser Geschäftsbedingungen sind unsere Mitarbeiter nicht befugt. Änderungen dürfen ausschließlich nur durch Herrn Philipp Knappich vereinbart werden und bedürfen der Schriftform. Etwaige mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.
1.3 Für alle übergebenen Dokumente etc. besteht Urheberrechtsschutz. Sie dürfen nur vertragsmäßig verwendet werden und ohne schriftliche Einwilligung Dritter nicht zur Verfügung gestellt werden.
1.4 Garantiezusagen oder -zertifikate von Vorlieferanten sind auf unser Vertragsverhältnis mit Kunden ohne Einfluss. Es gelten ausschließlich die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen.
1.5 In Anzeigen usw. enthaltene Informationen sind freibleibend und auch bezüglich Preisangaben, Maßen und Beschaffenheit unverbindlich.
2. Preise, Abrechnung, Eigenleistung
2.1 Preiskalkulationen berücksichtigen auch die Menge der bestellten Materialien. Vereinbarte Preise gelten daher nur für die im konkreten Fall bestellten Mengen.
2.2 Unsere Angebote sind freibleibend.
2.3 Bei Arbeits- oder Materialkostenerhöhungen sind wir berechtigt, eine entsprechende Erhöhung des vereinbarten Entgelds vorzunehmen, wenn zwischen Vertragsschluss und Materiallieferung aus Gründen, die das Ingenieurbüro Knappich nicht zu vertreten hat, mehr als vier Monate liegen.
2.4 Bei Erhöhungen des Entgelds von mehr als 10%, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung hinsichtlich der nicht ausgeführten Leistungsteile vom Vertrag zurücktreten. Die Ausübung des Rücktrittrechts ist schriftlich mitzuteilen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. § 648 BGB bleibt davon unberührt.
3. Zahlungen
3.1 Unsere Rechnungen sind innerhalb von 8 Tagen zur Zahlung fällig.
3.2 Soweit ein Skontoabzug vereinbart wurde, ist nur der Warennettowert skontierbar; eine Skontozusage wird bei Zahlungsverzug des Kunden hinfällig.
3.3 Unsere Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalt 30 Tagen, nach Erhalt der Rechnung, schriftlich widerspricht.
3.4 Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen möglich. Gegensprüche berechtigen den Kunden nur zur Zurückbehaltung, wenn diese aus dem selben Vertragsverhältnis herrühren. Maßgebend ist das jeweilige Vertragsverhältnis, ungeachtet einer eventuellen Abrechnung mehrerer Aufträge in einer Rechnung. Die Höhe des Einbehalts bestimmt sich nach den angemessenen Kosten, des den Einbehalts Mangels bzw. Schadens. Die Sicherheitsleistung kann nach unserer Wahl durch Hinterlegung oder Stellung einer unwiderruflichen und unbefristeten Vertragserfüllungsbürgschaft erfolgen.
3.5 Trotz eventuell anders laufender Bestimmungen des Kunden, sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf ältere Schulden des Kunden anzurechnen. Wir werden den Kunden über die Art der vorgenommenen Verrechnung informieren. Sind Kosten und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
3.6 Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen in Höhe der banküblichen Sollzinsen, mindestens jedoch in Höhe von fünf Prozentpunkten, bei Unternehmern neun Prozentpunkten über den Basiszinssatz berechnet, rückwirkend ab Rechnungsdatum. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens, bleibt vorbehalten. Für jede Mahnung werden 5,00 € berechnet.
3.7 Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, oder treten Umstände ein, die begründete Zweifel unbeschadet unserer sonstigen Rechte befugt, für ausstehende Lieferungen, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung ungeachtet früherer Stundungen sofort fertig zu stellen.
4. Gewährleistung
4.1 Die Gewährleistung richtet sich bei Werkverträgen nach der VOB/B.
5. Geltung der VOB
5.1 Als Vertragsbestandteil gilt die VOB/B in ihrer jeweiligen, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses geltenden Fassung und wird in ihrer Gesamtheit vereinbart. Bei unbeabsichtigten Abweichungen gelten ausschließlich die jeweiligen Bestimmungen der VOB/B.
6. Anwendbares Recht / Gerichtsstand
6.1 Für diese Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen unserem Vertragspartner und uns, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
6.2 Ist unser Vertragspartner Kaufmann, Unternehmer, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen, so wird der Geschäftssitz von Philipp Knappich (Bernbeuren) als Gerichtsstand vereinbart.
6.3 Durch die Einführung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen, verlieren alle bisherigen allgemeinen Geschätsbedingungen ihre Gültigkeit.
6.4 Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Etwaige mündliche Nebenabreden haben keine Gültigkeit.